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BAföG - Regelung

Studierenden im Bachelor-Studiengang Mathematik und Anwendungsgebiete kann nach 4 Semestern nur dann ein erfolgreiches Studium bescheinigt werden, wenn sie wenigstens 60 Kreditpunkte (im Fach Mathematik und relevanten Anwendungen) erzielt haben.

Das dafür notwendige Formular "Bescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5)" wird von
Frau Simons (Sekretariat des Prüfungsausschusses, Geb. 25.13.03.34)
nach Vorlage aller erreichten Leistungsnachweise ausgestellt.

Verantwortlichkeit: