Externe Praktika
Anerkennung von externen Praktika als Studienleistung
Die Bachelor- und Masterprüfungsordnungen ab 2014 sehen vor, dass betreute externe Praktika als Studienleistung für den Bereich "Sonstige Schlüsselqualifikationen" gemäß dem fachspezifischen Anhang der Prüfungsordnungen anerkannt werden können.
Falls Sie in diesem Rahmen ein externes Praktikum durchführen möchten, so setzen Sie sich vor der Durchführung des Praktikums mit dem Praktikumsbeauftragten des Mathematischen Instituts, Herrn Prof. Dr. Holger Schwender, in Verbindung, um diesen von Beginn an über Art und Umfang des Praktikums zu informieren. Eine Anerkennung des externen Praktikums als Studienleistung kann nur erfolgen, wenn das Praktikum vor dessen Beginn von dem Praktikumsbeauftragten befürwortet wird.
Nach Abschluss des externen Praktikums ist es darüber hinaus für eine Anerkennung erforderlich, dem Praktikumsbeauftragten schriftlich über die Tätigkeit zu berichten und eine einschlägige Bescheinigung über das Praktikum vorzulegen.
Sollten diese Bedingungen erfüllt sein, schlägt der Praktikumsbeauftragte basierend auf diesen Unterlagen dem Prüfungsausschuss vor, das externe Praktikum mit einer von ihm benannten Anzahl an Leistungspunkten im Bereich "Sonstige Schlüsselqualifikationen" anzuerkennen. Dabei kann als Richtlinie gelten, dass ein vierwöchiges Praktikum mit jeweils 40 Wochenstunden Arbeitszeit mit fünf Leistungspunkten bewertet werden.